Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Einleitung: Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch
ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abgeändert werden. Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder der Verkauf
jeglicher Waren unterliegen den vorliegenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Bestellers
wird selbst bei Kenntnis widersprochen. Diese Bedingungen sind ferner Grundlage für alle künftigen Geschäfte. Hinweis gemäß § 33 BDSG:
Auch personenbezogene Daten von Verträgen werden gespeichert.

2. Bestellungen und Angebote: Alle von der Verwenderin abgegebenen Angebote und Liefermöglichkeiten sind freibleibend. Bestellungen
gelten nur dann als angenommen, wenn sie inner- halb von 21 Tagen ab Vorlage schriftlich (auch durch Rechnung oder Lieferschein)
angenommen werden. Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Hinsichtlich der
Genauigkeit der Bestellung trägt der Besteller die Verantwortung. Müssen die Waren hergestellt, ver- beziehungsweise bearbeitet werden, hat
der Besteller den Schaden zu tragen, der entsteht, weil sich die vertragliche Ver- oder Bearbeitung der Ware aufgrund Spezifizierung des
Bestellers als Bruch eines Patents, Copyrights, Warenzeichens oder sonstigen Schutzrechts eines Dritten herausstellt.

3. Preise und Preisberechnung: Soweit für Leistungen keine Preise vereinbart sind, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise
zzgl. Umsatzsteuer. Sämtliche Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Im angemessenen Verhältnis zur Gesamtmenge stehende
Mengentoleranzen der Liefermenge (plus/minus 10%) sind zulässig.

4. Warenlieferung: Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Kosten des Bestellers. Werden Waren auf Lager zur ausschließlichen
Verfügung des Bestellers bereitgehalten (Abrufposten), so gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb der
vereinbarten Frist abnimmt.

5. Lieferzeit: In der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermine oder Lieferzeiträume geben den frühestmöglichen Lieferzeitpunkt an
und sind unverbindlich. Kalendermäßig bestimmte Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt
wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu
beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn
die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

6. Online-Bestellungen: Zugang zur Bestellplattform erhält jeder Gewerbetreibende, der das entsprechende Registrierungsformular unserer
Bestellplattform ausgefüllt hat. Die registrierte Person verpflichtet sich das Passwort sofort nach Erhalt zu ändern und vor unbefugtem Zugriff
zu schützen. Der Kunde akzeptiert alle mit seinen Login-Merkmalen vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Online-Bestellsystem des
Verkäufers als für ihn verbindlich. Bei Bestellungen auf der Bestellplattform kann der Vertragsabschluss auch durch Absenden einer E-Mail
erfolgen, in welcher der Auftrag bestätigt wird. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für fehlerfreies Funktionieren der Online Bestellplattform
und schließen die Haftung für Schäden aus der Benützung desselben ausdrücklich aus. Ausgeschlossen wird auch jede Verantwortung und
Haftung für Zugangsstörungen, wie bspw. mangelnde oder mangelhafte Verfügbarkeit des Online-Bestellsystems oder fehlerhafte
Übermittlung von Informationen und Erklärungen bei Benützung der Bestellplattform. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er durch die
Benutzung der Bestellplattform aus dem Ausland Regeln des ausländischen Rechts verletzen kann, bspw. durch Einsatz der in der
Bestellplattform verwendeten Verschlüsselungsverfahren. Wir lehnen diesbezüglich jede Haftung und Verantwortung ab. Der Kunde erhält
bei Anlegen seines Kundenprofils das nicht ausschließliche, auf die Nutzungszeit bzw. Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die
Softwarefunktionalitäten von frasco.de via Internet zuzugreifen. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht. Die von dem Nutzer
z.B. durch Eintragung in die Profilmaske an die Fraas Spiegel GmbH & Co. KG übermittelten personenbezogenen Daten werden auf von der
Fraas Spiegel GmbH & Co. KG oder Dritten bereitgestellten Speichermedien gespeichert und von der Fraas Spiegel GmbH & Co. KG
insbesondere zur Abwicklung der jeweiligen Aufträge verarbeitet. Innerhalb des Nutzer-Accounts speichert die Fraas Spiegel GmbH & Co. KG
die Aufträge des Kunden, in einer Historie, auf die über den Nutzer-Account zugegriffen werden kann. Die Fraas Spiegel GmbH & Co. KG
erwirbt keine Rechte an den vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Leistungen gespeicherten Daten. Die Fraas Spiegel GmbH & Co. KG ist
jedoch berechtigt, diese Daten auf Weisung des Kunden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und im Rahmen dieses Vertrages
zu nutzen. Der Kunde bleibt sowohl im vertragsrechtlichen wie im datenschutz-rechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Ob und in welchem
Umfang Dritte Daten eingeben oder auf solche zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Kunden. Soweit der Kunde Dritte insoweit zur
Nutzung von personenbezogenen Daten zulässt, wird der Kunde für eine entsprechende Organisation der Berechtigungsverwaltung, der
Passwortvergabe etc. sorgen. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten im Rechenzentrum der Fraas
Spiegel GmbH & Co. KG zu verlangen, in denen die von ihm genutzten Leistungen technisch betrieben werden. Hiervon unberührt bleiben
Zutrittsrechte des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Datenschutz-Grundverordnung.
Die Fraas Spiegel GmbH & Co. KG stellt die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß Art. 32 der
Datenschutz-Grundverordnung sicher. Bei Beendigung dieses Vertrages ist die Fraas Spiegel GmbH & Co. KG nicht weiter berechtigt, die
Daten zu nutzen. Die Fraas Spiegel GmbH & Co. KG wird die Löschung anschließend innerhalb von dreißig Tagen vornehmen soweit nichts
anderes vereinbart ist. Die Daten können in einem üblichen Format dem Kunden gegen Kostenerstattung übergeben werden. Die Fraas
Spiegel GmbH & Co. KG kann die Leistungen zur Abwicklung der Onlinebestellung, insbesondere das Bereitstellen der Bestellplattform, durch
Unterauftragnehmer im In- und Ausland erbringen. Bei Subunternehmern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums wird ein
ausreichendes Datenschutzniveau durch die Fraas Spiegel GmbH & Co. KG sichergestellt. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm
angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet, die Daten hinsichtlich aller von ihm genutzten Dienstleistungen
während der gesamten Vertragslaufzeit wahr und vollständig zu halten. Falls sich jegliche der angegebenen Daten ändern, muss der Nutzer
diese Daten unverzüglich anpassen und korrigieren. Falls Sie unvollständige oder falsche Angaben machen, hat die Fraas Spiegel GmbH & Co.
KG das Recht, den Account des Nutzers und den Zugang zu allein Plattformen der Fraas Spiegel GmbH & Co. KG vorübergehend oder
dauerhaft zu sperren und/oder das Vertragsverhältnis zu beenden. Der Kunde sichert zu, dass er volljährig ist. Jeder Kunde darf nur einen
Account erstellen. Der Account ist nicht übertragbar.

7. Gefahrenübergang: Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk der
Verwenderin verlässt und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Hat sich die Verwenderin verpflichtet, die Ware an den Besteller zu
liefern, so trägt der Besteller das Transportrisiko, auch wenn anders lautende Incoterms vereinbart sind. Verzögert sich der Versand infolge
Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Die Lagerung
der Ware erfolgt für Rechnung und auf das Risiko des Bestellers. Angelieferte Gegenstände sind vom Besteller unbeschadet seiner Rechte
entgegenzunehmen.

8. Mängelrüge: Die Rüge von Mängeln ist ausgeschlossen, die der Besteller bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte
feststellen können. Auch wenn Auswahlmuster übersandt wurden, hat der Besteller die Ware nach deren Eintreffen unverzüglich zu
untersuchen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen, andern- falls ist die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Beanstandungen müssen
vor Verarbeitung der Ware schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel oder Beschaffenheitsfehler und der Vorlage von
Packzetteln angezeigt werden. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn der Verwenderin eine schriftliche Mängelrüge nicht
binnen 7 Werktagen nach Eintreffen der Ware zugeht.

9. Gewährleistung: Die Verwenderin übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist. Ist der
Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb einer Gewährleistungsfrist durch
Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, kann die Verwenderin nach billigem Ermessen nachbessern oder gegen Rückgabe der bereits
gelieferten Ware neu liefern. Ist die Beseitigung des Mangels unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, so
kann der Besteller nur Minderung der Vergütung verlangen. Der Besteller kann ausnahmsweise auch dann Minderung der Vergütung verlangen,
wenn die Beseitigung des Mangels für ihn unzumutbar ist. Der Verwenderin ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen.
Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Verwenderin. Diese übernimmt bei
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürlicher
Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, keine Gewähr. Bessert der Besteller oder ein Dritter
nach, besteht keine Haftung der Verwenderin für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung der
Verwenderin vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes. Werden Gewährleistungsverpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß
innerhalb einer angemessenen Zeit erledigt, so kann der Besteller schriftlich eine letzte Frist setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann
der Besteller die notwendigen Nachbesserungen selbst oder von einem Dritten vornehmen lassen. Wurde die Nachbesserung erfolgreich von
dem Besteller oder einem Dritten durchgeführt, sind alle Ansprüche des Bestellers mit Erstattung der ihm entstandenen erforderlichen
Kosten abgegolten. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung der Verwenderin als vereinbart. Erhält der Besteller eine
mangelhafte Montageanleitung, ist die Verwenderin nur zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur,
wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

10. Haftungsbeschränkungen: Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge Verschuldens der Verwenderin entstanden ist,
Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle
Woche der Verspätung 0,5 v.H., im Ganzen aber höchstens 5 v.H. vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung
nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden der Verwenderin infolge
unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die
Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom
Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Regelungen in Ziffer 8 dieser
Bedingungen und die folgenden Regelungen. Für Schäden, auch für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die
Verwenderin nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln, die die
Verwenderin arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach
Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Die Haftung wird für jeden
Schadensfall – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf einen Betrag in Höhe von 30% des Auftragswertes begrenzt. Eine darüber
hinausgehende Haftung findet nicht statt.

11. Höhere Gewalt: Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen und Lieferanten oder
sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Verwenderin für die Dauer der Störung und im
Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich die
Verwenderin in Verzug befindet. Die Verwenderin wird im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen geben und
ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen.

12. Zahlungsbedingungen: Soweit nichts anderes vereinbart, sind alle Vergütungen in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der
Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Wechsel werden nur
aufgrund schriftlicher Vereinbarung und auch dann nur erfüllungshalber ohne Gewähr für Protest angenommen. Mit nicht anerkannten oder
gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen kann weder aufgerechnet noch wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend
gemacht werden.

13. Zahlungsverzug und Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers: Befindet sich der Besteller aus bereits zur Auslie- ferung
gekommenen Geschäften mit der Zahlung der Rechnungsbeträge in Verzug, kann die Verwenderin entweder die Auslieferung noch nicht
abgewickelter Aufträge von der Begleichung fälliger Rechnungen bzw. von der Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen oder vom
Vertrag zurückzutreten. Dasselbe Recht besteht, wenn nach Abschluss eines Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt wird. Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn
Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Für den Fall, dass der Besteller in Zahlungsverzug gerät, bei ihm gerichtlich oder
außergerichtlich ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eingeleitet wird, entfallen bewilligte Ra- batte sowie Frachtvergütungen. Die
gleichen Rechtsfolgen treten am 31. Tag nach Fälligkeit der Rechnung ein.

14. Eigentumsvorbehalt: Die Verwenderin bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller
Eigentümerin der von ihr gelieferten Waren. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug kann der
Liefergegenstand zurückgenommen werden; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet; er gestattet dem Verwender, seine Ware jederzeit
abzuholen und zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird
ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller unverzüglich schriftlich Mitteilung zu
machen, damit Widerspruchsklage erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Widerspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall. Der Besteller ist berechtigt, den
Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages
einschließlich Umsatzsteuer an die Verwenderin ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen,
und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung ist der Besteller auch nach
Abtretung ermächtigt, solange ihm dies nicht durch die Verwenderin verboten wird. Die Befugnis der Verwenderin, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich die Verwenderin, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungs- gemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist.
In jedem Fall kann die Verwenderin verlangen, dass der Besteller die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung
oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für die Verwenderin vorgenommen. Wird die Ware mit anderen Gegenständen
verarbeitet, so erwirbt die Verwenderin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die
Vorbehaltsware. Wird die Ware mit anderen Gegenständen untrennbar verbunden, so wird das Miteigentum der Verwenderin an der neuen
Sache
im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung festgesetzt. Erfolgte die
Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller der
Verwenderin anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum. Der Besteller tritt die
Forderung zur Sicherung ab, die ihm durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwächst.

15. Wiederverkaufsklausel: Die gelieferten Waren dürfen nur in die Länder exportiert werden, für die eine schriftliche Freigabe erteilt ist.
Vorbehaltlich der Zustimmung darf der Besteller nicht an Abnehmer verkaufen, von denen er weiß, dass diese die Waren exportieren wollen.
Das Verbot gilt nur, wenn und soweit es durch die Bagatellbekanntmachung der EU-Kommission abgedeckt ist. Bei Lieferungen in das
Ausland trägt der Besteller jedes Risiko, welches sich durch die Anwendbarkeit der im Ausland geltenden Rechte und Gesetze ergibt.

16. Hinweis nach Batteriegesetz
Da in den Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, ist die Fraas Spiegel GmbH & Co. KG nach dem Batteriegesetz (BattG)
verpflichtet, Kunden auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Kunden sind vielmehr
gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht
sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige
Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Kunden können die Batterien nach Gebrauch entweder an
die Fraas Spiegel GmbH & Co. KG zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder direkt bei
der Fraas Spiegel GmbH & Co. KG) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer übliche Mengen
sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

17. Gewährleistungsfrist und Verjährung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware gemäß Ziffer 4 dieser Bedingungen. Es gelten jedoch die Folgen gemäß
Ziffer 7 dieser Bedingungen, wenn der Besteller den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Die Gewährleistungsfrist für Waren, die
entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
beträgt fünf Jahre. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen
eines Mangels der Ware verjähren gleichsam in 12 Monaten ab Lieferung.

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht: Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben- den
Verpflichtungen ist der Geschäftssitz der Verwenderin. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses,
ist der Geschäftssitz der Verwenderin Gerichtsstand, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Verwenderin hat das Recht, auch am Sitz des für den Besteller zuständigen Gerichts zu
klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. Das Vertragsverhältnis
unterliegt dem deutschen Recht. Die Geltung des UNCITRAL Kaufrechtsabkommens (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf) wird ausgeschlossen.

19. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.